172.200
STG
CH-SZ
§ 224 Steuergesetz (StG), vom 9. Februar 2000
1 Grundlagen und Organisation, öffentliche Abgaben » 17 Öffentliche Abgaben » 172 Kantonale Steuern
§ 224 Steuergesetz (StG), vom 9. Februar 2000
e) Anfechtung der Kostenauflage
Die Anfechtung von Einstellungsverfügung, Strafverfügung oder Einspracheent-
scheid nur hinsichtlich der Kostenauflage richtet sich nach den Bestimmungen
über die Anfechtung von Veranlagungsverfügungen.