Legislator · Kanton Schwyz — Gesetzessammlung
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172.200 STG CH-SZ

§ 200 Steuergesetz (StG), vom 9. Februar 2000

1 Grundlagen und Organisation, öffentliche Abgaben » 17 Öffentliche Abgaben » 172 Kantonale Steuern
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§ 200 Steuergesetz (StG), vom 9. Februar 2000

b) Abrechnung

1 Die Bezugsbehörden überweisen die bezogenen Steueranteile, die einem ande-

ren Gemeinwesen zustehen, regelmässig mit ihrer Abrechnung. Bei verspäteter

Überweisung wird ein Verzugszins berechnet.

2 Der Regierungsrat erlässt die erforderlichen Vollzugsvorschriften.

VII. Steuerstrafrecht

A. Verletzung von Verfahrenspflichten und Steuerhinterziehung

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