172.200
STG
CH-SZ
§ 193 Steuergesetz (StG), vom 9. Februar 2000
1 Grundlagen und Organisation, öffentliche Abgaben » 17 Öffentliche Abgaben » 172 Kantonale Steuern
§ 193 Steuergesetz (StG), vom 9. Februar 2000
g) Rückerstattung nach Anpassung einer rechtskräftigen Veranla-
gung
1 Ein bezahlter Steuerbetrag, der durch eine rechtskräftige Veranlagung festge-
setzt worden ist, kann mit Zinsen zurückgefordert werden, wenn die Steuer in
einem Revisions- oder einem Berichtigungsverfahren herabgesetzt worden ist.
2 Der Rückforderungsanspruch erlischt fünf Jahre nach Ablauf des Kalenderjah-
res, in dem die Zahlung geleistet worden ist. Wird der Anspruch erst im letzten
Jahr dieser Frist oder nach ihrem Ablauf durch Revision oder Berichtigung fest-
gestellt, kann er noch innert einem Jahr geltend gemacht werden.
3 Steuerrückerstattungen können auch durch Verrechnung erfolgen.
Court Decisions Applying This Provision (1)
SZ_VG_002_II-2021-60_2021-08-17 · sz (§ 193 StG)
Tax Authority Decision Upheld in Income Tax Assessment Dispute
nd der vollständig ausgefüllten Steuererklärung ergeben werde (Urteil BGer 2C_441/2008 vom 30.1.2009 Erw. 3.2; Tschannen, a.a.O., § 193 StG N 34 f.). Eine solche Begründung und die Nennung allfälliger Beweismittel stellen Prozessvoraussetzungen dar, deren Fehlen zur F