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172.200 STG CH-SZ

§ 193 Steuergesetz (StG), vom 9. Februar 2000

1 Grundlagen und Organisation, öffentliche Abgaben » 17 Öffentliche Abgaben » 172 Kantonale Steuern
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§ 193 Steuergesetz (StG), vom 9. Februar 2000

g) Rückerstattung nach Anpassung einer rechtskräftigen Veranla-

gung

1 Ein bezahlter Steuerbetrag, der durch eine rechtskräftige Veranlagung festge-

setzt worden ist, kann mit Zinsen zurückgefordert werden, wenn die Steuer in

einem Revisions- oder einem Berichtigungsverfahren herabgesetzt worden ist.

2 Der Rückforderungsanspruch erlischt fünf Jahre nach Ablauf des Kalenderjah-

res, in dem die Zahlung geleistet worden ist. Wird der Anspruch erst im letzten

Jahr dieser Frist oder nach ihrem Ablauf durch Revision oder Berichtigung fest-

gestellt, kann er noch innert einem Jahr geltend gemacht werden.

3 Steuerrückerstattungen können auch durch Verrechnung erfolgen.

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Court Decisions Applying This Provision (1)

SZ_VG_002_II-2021-60_2021-08-17 · sz (§ 193 StG)
Tax Authority Decision Upheld in Income Tax Assessment Dispute
nd der vollständig ausgefüllten Steuererklärung ergeben werde (Urteil BGer 2C_441/2008 vom 30.1.2009 Erw. 3.2; Tschannen, a.a.O., § 193 StG N 34 f.). Eine solche Begründung und die Nennung allfälliger Beweismittel stellen Prozessvoraussetzungen dar, deren Fehlen zur F