§ 18B Steuergesetz (StG), vom 9. Februar 2000
§ 18B Steuergesetz (StG), vom 9. Februar 2000
cc) Einkünfte aus echten Mitarbeiterbeteiligungen
1 Geldwerte Vorteile aus echten Mitarbeiterbeteiligungen, ausser aus gesperrten
oder nicht börsenkotierten Optionen, sind im Zeitpunkt des Erwerbs als Ein-
kommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit steuerbar. Die steuerbare Leis-
tung entspricht deren Verkehrswert vermindert um einen allfälligen Erwerbspreis.
2 Bei Mitarbeiteraktien sind für die Berechnung der steuerbaren Leistung Sperr-
fristen mit einem Diskont von 6 Prozent pro Sperrjahr auf deren Verkehrswert zu
berücksichtigen. Dieser Diskont gilt längstens für zehn Jahre.
3 Geldwerte Vorteile aus gesperrten oder nicht börsenkotierten Mitarbeiteroptio-
nen werden im Zeitpunkt der Ausübung besteuert. Die steuerbare Leistung
entspricht dem Verkehrswert der Aktie bei Ausübung vermindert um den Aus-
übungspreis.