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172.200 STG CH-SZ

§ 18B Steuergesetz (StG), vom 9. Februar 2000

1 Grundlagen und Organisation, öffentliche Abgaben » 17 Öffentliche Abgaben » 172 Kantonale Steuern
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§ 18B Steuergesetz (StG), vom 9. Februar 2000

cc) Einkünfte aus echten Mitarbeiterbeteiligungen

1 Geldwerte Vorteile aus echten Mitarbeiterbeteiligungen, ausser aus gesperrten

oder nicht börsenkotierten Optionen, sind im Zeitpunkt des Erwerbs als Ein-

kommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit steuerbar. Die steuerbare Leis-

tung entspricht deren Verkehrswert vermindert um einen allfälligen Erwerbspreis.

2 Bei Mitarbeiteraktien sind für die Berechnung der steuerbaren Leistung Sperr-

fristen mit einem Diskont von 6 Prozent pro Sperrjahr auf deren Verkehrswert zu

berücksichtigen. Dieser Diskont gilt längstens für zehn Jahre.

3 Geldwerte Vorteile aus gesperrten oder nicht börsenkotierten Mitarbeiteroptio-

nen werden im Zeitpunkt der Ausübung besteuert. Die steuerbare Leistung

entspricht dem Verkehrswert der Aktie bei Ausübung vermindert um den Aus-

übungspreis.

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