Legislator · Kanton Schwyz — Gesetzessammlung
Gerichtsentscheide Legislation In Legislator analysieren
172.200 STG CH-SZ

§ 185 Steuergesetz (StG), vom 9. Februar 2000

1 Grundlagen und Organisation, öffentliche Abgaben » 17 Öffentliche Abgaben » 172 Kantonale Steuern
Originalquelle öffnen ↗ Full Act (292 provisions) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 185 Steuergesetz (StG), vom 9. Februar 2000

bb) Verfügung über provisorische Rechnungen

1 Bei Steuerpflichtigen, die bis 31. März des Folgejahres die provisorische Rech-

nung noch nicht bezahlt haben, kann die Höhe der zu bezahlenden provisori-

schen Rechnung in einer Verfügung festgestellt werden. Zuständig zum Erlass

der Verfügung ist die Veranlagungsbehörde auf Antrag der Bezugsbehörde.

2 Die Verfügung kann mit Einsprache und Beschwerde angefochten werden.

Dabei kann nur die Steuerpflicht bestritten oder glaubhaft gemacht werden, dass

der voraussichtliche Steuerbetrag offensichtlich tiefer ist als die provisorisch in

Rechnung gestellte Steuerforderung.

3 Im Einspracheverfahren entscheidet der Präsident der kantonalen Steuerkom-

mission, im Beschwerdeverfahren als Einzelrichter endgültig der Präsident des

Verwaltungsgerichts oder ein vom Verwaltungsgericht bezeichneter Richter. Im

Übrigen gelten die Bestimmungen über das Einsprache- und Beschwerdever-

fahren sinngemäss.

← § 184 Steuergesetz (StG), vom 9. Februar 2000 1 Grundlagen und Organisation, öffentliche Abgaben » 17 Öffentliche Abgaben » 172 Kantonale Steuern § 186 Steuergesetz (StG), vom 9. Februar 2000 →

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →