Legislator · Kanton Schwyz — Gesetzessammlung
Gerichtsentscheide Legislation In Legislator analysieren
172.200 STG CH-SZ

§ 176 Steuergesetz (StG), vom 9. Februar 2000

1 Grundlagen und Organisation, öffentliche Abgaben » 17 Öffentliche Abgaben » 172 Kantonale Steuern
Originalquelle öffnen ↗ Full Act (292 provisions) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 176 Steuergesetz (StG), vom 9. Februar 2000

b) Verwirkung

1 Das Recht, ein Nachsteuerverfahren einzuleiten, erlischt zehn Jahre nach

Ablauf der Steuerperiode, für die eine Veranlagung zu Unrecht unterblieben oder

eine rechtskräftige Veranlagung unvollständig ist.

2 Die Selbstanzeige und die Eröffnung der Strafverfolgung wegen Steuerhinter-

ziehung oder Steuervergehens gelten zugleich als Einleitung des Nachsteuer-

verfahrens.

3 Das Recht, die Nachsteuer festzusetzen, erlischt 15 Jahre nach Ablauf der

Steuerperiode, auf die sie sich bezieht.

4 Bei nichtperiodischen Steuern beginnen die Fristen im Zeitpunkt des Eintritts

des steuerbaren Ereignisses.

← § 175 Steuergesetz (StG), vom 9. Februar 2000 1 Grundlagen und Organisation, öffentliche Abgaben » 17 Öffentliche Abgaben » 172 Kantonale Steuern § 177 Steuergesetz (StG), vom 9. Februar 2000 →

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →