172.200
STG
CH-SZ
§ 150 Steuergesetz (StG), vom 9. Februar 2000
1 Grundlagen und Organisation, öffentliche Abgaben » 17 Öffentliche Abgaben » 172 Kantonale Steuern
§ 150 Steuergesetz (StG), vom 9. Februar 2000
b) Eröffnung
1 Die Veranlagungsbehörde setzt in der Veranlagungsverfügung die Steuerfakto-
ren, die einfache Steuer und soweit notwendig die Steuerausscheidung fest.
Steuerfaktoren sind das steuerbare Einkommen und Vermögen, der steuerbare
Reingewinn und das für die Minimalsteuer massgebende Eigenkapital.
2 Abweichungen von der Steuererklärung sind der steuerpflichtigen Person spä-
testens bei der Eröffnung der Veranlagungsverfügung bekannt zu geben.
Court Decisions Applying This Provision (1)
SZ_VG_002_II-2018-49_2019-01-16 · sz (§ 150 Abs. 1 StG)
District Appeal Dismissed Over Informational Tax Confirmation
licher) Ent- scheid über die Steuerbefreiung falle nicht in die Kompetenz des Regierungsra- tes, sondern der Veranlagungsbehörde (§ 150 Abs. 1 StG). Selbst wenn der an- gefochtene Beschluss als steuerrechtlicher Vorbescheid zu verstehen wäre, wür- de es dem Beschwerdeführer a