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172.200 STG CH-SZ

§ 150 Steuergesetz (StG), vom 9. Februar 2000

1 Grundlagen und Organisation, öffentliche Abgaben » 17 Öffentliche Abgaben » 172 Kantonale Steuern
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§ 150 Steuergesetz (StG), vom 9. Februar 2000

b) Eröffnung

1 Die Veranlagungsbehörde setzt in der Veranlagungsverfügung die Steuerfakto-

ren, die einfache Steuer und soweit notwendig die Steuerausscheidung fest.

Steuerfaktoren sind das steuerbare Einkommen und Vermögen, der steuerbare

Reingewinn und das für die Minimalsteuer massgebende Eigenkapital.

2 Abweichungen von der Steuererklärung sind der steuerpflichtigen Person spä-

testens bei der Eröffnung der Veranlagungsverfügung bekannt zu geben.

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Court Decisions Applying This Provision (1)

SZ_VG_002_II-2018-49_2019-01-16 · sz (§ 150 Abs. 1 StG)
District Appeal Dismissed Over Informational Tax Confirmation
licher) Ent- scheid über die Steuerbefreiung falle nicht in die Kompetenz des Regierungsra- tes, sondern der Veranlagungsbehörde (§ 150 Abs. 1 StG). Selbst wenn der an- gefochtene Beschluss als steuerrechtlicher Vorbescheid zu verstehen wäre, wür- de es dem Beschwerdeführer a