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172.200 STG CH-SZ

§ 137 Steuergesetz (StG), vom 9. Februar 2000

1 Grundlagen und Organisation, öffentliche Abgaben » 17 Öffentliche Abgaben » 172 Kantonale Steuern
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§ 137 Steuergesetz (StG), vom 9. Februar 2000

9. Eröffnung von Verfügungen und Entscheiden

1 Verfügungen und Entscheide werden mit Begründung und Rechtsmittelbeleh-

rung schriftlich eröffnet.

2 Ist der Aufenthalt einer steuerpflichtigen Person unbekannt oder befindet sie

sich im Ausland, ohne in der Schweiz ein Zustelldomizil oder eine Vertretung zu

haben, kann ihr eine Verfügung oder ein Entscheid rechtswirksam durch Publi-

kation im Amtsblatt eröffnet werden.

3 Unterlässt es die steuerpflichtige Person mit unbekanntem Aufenthalt oder mit

Wohnsitz oder Sitz im Ausland auf Aufforderung hin, eine Zustelladresse oder

Vertretung in der Schweiz zu bezeichnen, kann eine Verfügung oder ein Ent-

scheid ohne Publikation im Amtsblatt rechtswirksam durch Ablage in die Akten

eröffnet werden. Davon ausgenommen sind Steuerstrafsachen.

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Court Decisions Applying This Provision (1)

SZ_VG_002_II-2018-105_2019-06-17 · sz (Art. 137 StG/BE)
Taxpayer's Deduction of Costs for Demolished Building in Capital Gains Calculation
stückgewinnsteuer fällt, gilt als zu berücksichtigende Substanzveränderung (a.a.O., N. 16 zu Art. 129 und N. 47 zu Art. 137 StG/BE). Diese Lösung (insbes. für die Einräumung beschränkter