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172.200 STG CH-SZ

§ 134 Steuergesetz (StG), vom 9. Februar 2000

1 Grundlagen und Organisation, öffentliche Abgaben » 17 Öffentliche Abgaben » 172 Kantonale Steuern
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§ 134 Steuergesetz (StG), vom 9. Februar 2000

6. Akteneinsicht

1 Steuerpflichtige können die von ihnen eingereichten oder unterzeichneten

Akten einsehen. Gemeinsam zu veranlagenden Eheleuten steht ein gegenseitiges

Akteneinsichtsrecht zu.

2 Die übrigen Akten stehen den Steuerpflichtigen zur Einsicht offen, sofern die

Ermittlung des Sachverhaltes abgeschlossen ist und soweit nicht öffentliche

oder private Interessen entgegenstehen.

3 Die Akteneinsicht kann auch auf elektronischem Weg gewährt werden, wenn

die steuerpflichtige Person damit einverstanden ist.

4 Wird einer steuerpflichtigen Person die Einsichtnahme in ein Aktenstück ver-

weigert, darf darauf zu ihrem Nachteil nur abgestellt werden, wenn ihr die Be-

hörde von dem für die Sache wesentlichen Inhalt mündlich oder schriftlich

Kenntnis und ausserdem Gelegenheit gegeben hat, sich zu äussern und Gegen-

beweismittel zu bezeichnen.

5 Auf Begehren der steuerpflichtigen Person erlässt die Behörde eine Verfügung,

die durch Beschwerde beim Verwaltungsgericht angefochten werden kann.

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Court Decisions Applying This Provision (2)

SZ_VG_002_II-2020-75_2022-07-19 · sz (§ 134 StG)
Tax Transparency of Irrevocable Discretionary Trust Assets for Estate Tax Purposes
ündung mehr (vgl. Vernehmlassung S. 2). 5.3 Das Recht auf Akteneinsicht ist bezüglich der direkten Steuern in Art. 114 DBG und § 134 StG geregelt. Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV) ist formeller Natur, weshalb dessen Verletzung grundsätzlich ung
SZ_VG_002_II-2022-46_2022-07-18 · sz (§ 134 StG. 1)
Taxpayer Access to Documents from Related Criminal Investigation
ich) identischen Regelungen zum Akten- einsichtsrecht kennt das kantonale Steuergesetz (StG; SRSZ 172.200) vom 9. Februar 2000 in § 134 StG. 1.2.1 Art. 114 DBG und § 134 StG behandeln einen Teilgehalt des nach Art. 29 Abs. 2 BV garantierten Anspruchs auf rechtliches Gehör