Legislator · Kanton Schwyz — Gesetzessammlung
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172.200 STG CH-SZ

§ 131 Steuergesetz (StG), vom 9. Februar 2000

1 Grundlagen und Organisation, öffentliche Abgaben » 17 Öffentliche Abgaben » 172 Kantonale Steuern
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§ 131 Steuergesetz (StG), vom 9. Februar 2000

c) Amtshilfe unter Steuerbehörden

Die Steuerbehörden erteilen den anderen schweizerischen Steuerbehörden kos-

tenlos die benötigten Auskünfte, gewähren ihnen auf Verlangen Einsicht in

amtliche Akten und leiten die Daten weiter, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben

dienlich sein können.

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