Legislator · Kanton Schwyz — Gesetzessammlung
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172.200 STG CH-SZ

§ 124 Steuergesetz (StG), vom 9. Februar 2000

1 Grundlagen und Organisation, öffentliche Abgaben » 17 Öffentliche Abgaben » 172 Kantonale Steuern
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§ 124 Steuergesetz (StG), vom 9. Februar 2000

b) Veranlagungsbehörde

1 Die kantonale Steuerverwaltung sorgt für die richtige und einheitliche Veranla-

gung der in diesem Gesetz geregelten Steuern. Sie trifft die hiefür erforderlichen

Anordnungen und erteilt Weisungen.

2 Die Gemeinden, Notariate und Grundbuchämter haben bei der Durchführung

dieses Gesetzes und bei der Vorbereitung der Veranlagungen mitzuwirken.

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