172.200
STG
CH-SZ
§ 106 Steuergesetz (StG), vom 9. Februar 2000
1 Grundlagen und Organisation, öffentliche Abgaben » 17 Öffentliche Abgaben » 172 Kantonale Steuern
§ 106 Steuergesetz (StG), vom 9. Februar 2000
3. Veräusserungen
a) Steuerbegründende Veräusserungen
1 Die Steuerpflicht wird durch jede Veräusserung begründet, mit der Eigentum
an Grundstücken oder Anteilen an solchen übertragen wird.
2 Der Grundstückgewinnsteuer unterliegen ausserdem
a) Rechtsgeschäfte, die in Bezug auf die Verfügungsgewalt über Grundstücke
wirtschaftlich wie eine Veräusserung wirken (Kettengeschäfte, Übertragun-
gen massgebender Beteiligungen an Immobiliengesellschaften usw.);
b) die Belastung von Grundstücken mit privatrechtlichen Dienstbarkeiten oder
öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen, wenn diese die unbe-
schränkte Bewirtschaftung oder den Veräusserungswert der Grundstücke
dauernd und wesentlich beeinträchtigen und dafür ein Entgelt entrichtet
wird.
Court Decisions Applying This Provision (5)
SZ_VG_002_II-2021-54_2021-11-19 · sz (§ 106 Abs. 1 StG)
Taxpayer Appeal Dismissed: Disallowed Acquisition Costs for Property Sale
Steuerpflicht wird durch jede Veräusserung begründet, mit der Eigentum an Grundstücken oder Anteilen an solchen übertragen wird (§ 106 Abs. 1 StG). Der Grundstückgewinn entspricht dem Betrag, um den der Veräusserungserlös die Anlagekosten (Er- werbspreis und Aufwendungen) üb
SZ_VG_002_II-2019-25_2020-06-24 · sz (§§ 106 Abs. 1 und 113 Abs. 1 StG/SZ)
Taxpayer's Discretion to Transfer Leased Farm Assets from Business to Private Use Upheld
sie die An- lagekosten (Erwerbspreis und Aufwendungen) übersteigen, unterliegen sie bei Veräusserung der Grundstückgewinnsteuer (§§ 106 Abs. 1 und 113 Abs. 1 StG/SZ); nicht unter die Grundstückgewinnsteuer fallen der Einkommens- oder Gewinnsteuer unterliegende Buchgewinne (§ 104 Abs. 2 in Verb
SZ_VG_002_II-2019-22_2019-11-18 · sz (§ 106 Abs. 1 StG/SZ)
Deductibility of Capital Gains Tax and Federal Direct Tax on Sale of Commercial Real Estate
Steuerpflicht wird durch jede Veräusserung begründet, mit der Eigentum an Grundstücken oder Anteilen an solchen übertragen wird (§ 106 Abs. 1 StG/SZ). Nach § 113 Abs. 1 StG/SZ entspricht der Grundstückgewinn dem Betrag, um den der Veräusserungserlös die
SZ_VG_002_II-2018-105_2019-06-17 · sz (§ 106 Abs. 1 StG/SZ)
Taxpayer's Deduction of Costs for Demolished Building in Capital Gains Calculation
Kanton gelegenen Grundstücken des Privat- und Geschäftsvermögens oder von Anteilen an solchen der Grundstückgewinnsteuer. Gemäss § 106 Abs. 1 StG/SZ wird die Steuerpflicht durch jede Veräusserung begründet, mit der Eigentum an Grundstücken oder Anteilen an solchen übertragen wi
SZ_VG_002_II-2017-77_2018-06-26 · sz (§ 106 Abs. 1 StG)
Real Estate Developer Tax Assessment Recharacterization Due to Related-Party Construction Contract Abuse
Steuerpflicht wird durch jede Veräusserung begründet, mit der Eigentum an Grundstücken oder Anteilen an solchen übertragen wird (§ 106 Abs. 1 StG). Der zu besteuernde Grundstückgewinn entspricht dabei dem Betrag, um den der Veräusserungserlös die Anlagekosten (Erwerbspreis