110.111
KBÜV
CH-SZ
§ 18 Bürgerrechtsverordnung (KBüV), vom 5. Juni 2012
1 Grundlagen und Organisation, öffentliche Abgaben » 11 Bürgerrecht, Niederlassung, Aufenthalt » 110 Bürgerrecht
§ 18 Bürgerrechtsverordnung (KBüV), vom 5. Juni 2012
Wiedereinbürgerung und erleichterte Einbürgerung
Gesuche um Wiedereinbürgerung oder um erleichterte Einbürgerung sind auf
amtlichem Formular beim Bundesamt für Migration einzureichen.