§ 12 Bürgerrechtsverordnung (KBüV), vom 5. Juni 2012
§ 12 Bürgerrechtsverordnung (KBüV), vom 5. Juni 2012
Unterlagen
1 Dem Gesuch sind insbesondere die folgenden aktuellen Unterlagen beizulegen
a) Personenstandsdokumente über Geburt, Geschlecht, Namen, Abstammung
und Zivilstand;
b) Lebenslauf mit einer Aufstellung über die Aufenthalts- und Schulorte sowie
die Arbeitsstellen in der Schweiz;
c) allenfalls Familienausweis bzw. Ausweis über den registrierten Personen-
stand oder Personenstandsausweis;
d) Wohnsitzbescheinigungen der letzten zwölf Jahre;
e) Kopien der Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) und des Reisepasses;
f) Auszug aus dem Betreibungsregister;
g) Bescheinigungen der Steuer- und der Fürsorgebehörden;
h) Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister und Erklärung betreffend
hängiger Strafverfahren;
i) Ausweis über ausreichende Deutschkenntnisse;
j) Angabe von Referenzpersonen;
k) unterzeichnete Charta, sofern die Unterzeichnung nicht an der persönlichen
Anhörung erfolgt;
l) Ausweis über die gesellschaftlichen und politischen Grundkenntnisse, sofern
diese nicht an der persönlichen Anhörung beurteilt werden.
2 Gesuchsbeilagen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, müssen mit
einer amtlich beglaubigten Übersetzung ergänzt werden.
3 Nach Einreichung des Gesuchs eintretende Änderungen im Personen- und
Familienstand, im Namen, im Bürgerrecht und in der Adresse sowie Geburten
und Todesfälle in der Familie sind der Einbürgerungsbehörde unverzüglich zu
melden.