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110.111 KBÜV CH-SZ

§ 12 Bürgerrechtsverordnung (KBüV), vom 5. Juni 2012

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§ 12 Bürgerrechtsverordnung (KBüV), vom 5. Juni 2012

Unterlagen

1 Dem Gesuch sind insbesondere die folgenden aktuellen Unterlagen beizulegen

a) Personenstandsdokumente über Geburt, Geschlecht, Namen, Abstammung

und Zivilstand;

b) Lebenslauf mit einer Aufstellung über die Aufenthalts- und Schulorte sowie

die Arbeitsstellen in der Schweiz;

c) allenfalls Familienausweis bzw. Ausweis über den registrierten Personen-

stand oder Personenstandsausweis;

d) Wohnsitzbescheinigungen der letzten zwölf Jahre;

e) Kopien der Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) und des Reisepasses;

f) Auszug aus dem Betreibungsregister;

g) Bescheinigungen der Steuer- und der Fürsorgebehörden;

h) Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister und Erklärung betreffend

hängiger Strafverfahren;

i) Ausweis über ausreichende Deutschkenntnisse;

j) Angabe von Referenzpersonen;

k) unterzeichnete Charta, sofern die Unterzeichnung nicht an der persönlichen

Anhörung erfolgt;

l) Ausweis über die gesellschaftlichen und politischen Grundkenntnisse, sofern

diese nicht an der persönlichen Anhörung beurteilt werden.

2 Gesuchsbeilagen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, müssen mit

einer amtlich beglaubigten Übersetzung ergänzt werden.

3 Nach Einreichung des Gesuchs eintretende Änderungen im Personen- und

Familienstand, im Namen, im Bürgerrecht und in der Adresse sowie Geburten

und Todesfälle in der Familie sind der Einbürgerungsbehörde unverzüglich zu

melden.

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Court Decisions Applying This Provision (1)

SZ_VG_001_III-2016-140_2017-01-31 · sz (§ 12 Abs. 1 lit. a KBüV)
Applicants v. Local Authority on Naturalization Rejection and Procedural Error
en. 2.1.1 In ihrer Vernehmlassung vom 16. August 2016 hält die Vorinstanz fest, die Beschwerdeführer seien der Verpflichtung von § 12 Abs. 1 lit. a KBüV (dem Ge- such beizulegende Personenstandsdokumente) nicht nachgekommen, da die von ihnen eingereichten Geburtsurkunden Fälschunge