131.73
FILAG
CH-SO
§ 7 Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich der Einwohnergemeinden - Staatssteueraufkommen
Ressourcenausgleich durch Kanton und Gemeinden - Grundlagen
§ 7 Finanz- und Lastenausgleichsgesetz, FILAG EG — Staatssteueraufkommen
1. Das Staatssteueraufkommen (SSA) einer Gemeinde ist die Summe der Staatssteuern der natürlichen und juristischen Personen aus dieser Gemeinde bei einem Steuerfuss von 100 Prozent.
2. Der Regierungsrat erlässt Bestimmungen über die darunter fallenden Steuerarten und Betreffnisse.