126.581
PKG
CH-SO
§ 11 Gesetz über die Pensionskasse Kanton Solothurn (PKG) - Austrittsleistungen
Leistungen
§ 11 PKG — Austrittsleistungen
1. Die versicherte Person hat Anspruch auf eine Freizügigkeitsleistung, wenn ihr Arbeitsverhältnis vor dem Eintritt eines versicherten Ereignisses beendet wird und sie die Pensionskasse verlässt.