121.2
CH-SO
§ 90 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn - Verordnungsveto
Verhandlungsgegenstände - Weitere Verhandlungsgegenstände
§ 90 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn — Verordnungsveto
1. Die Einreichung und Unterzeichnung eines Einspruchs gegen eine Verordnung bzw. Verordnungsänderung erfolgt in digitaler Form über das Ratsinformationssystem.