121.2
CH-SO
§ 89 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn - Erklärungen des Regierungsrates
Verhandlungsgegenstände - Weitere Verhandlungsgegenstände
§ 89 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn — Erklärungen des Regierungsrates
1. Der Regierungsrat kann dem Kantonsrat im Einvernehmen mit dem Ratspräsidenten von sich aus Erklärungen zu wichtigen Ereignissen oder Problemen abgeben.
2. Der Kantonsrat kann beschliessen, dass über die Erklärung eine Diskussion eröffnet wird.