Legislator · Kanton Solothurn — Gesetzessammlung
Gerichtsentscheide Legislation In Legislator analysieren
121.2 CH-SO

§ 89 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn - Erklärungen des Regierungsrates

Verhandlungsgegenstände - Weitere Verhandlungsgegenstände
Originalquelle öffnen ↗ Full Act (117 provisions) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 89 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn — Erklärungen des Regierungsrates

1. Der Regierungsrat kann dem Kantonsrat im Einvernehmen mit dem Ratspräsidenten von sich aus Erklärungen zu wichtigen Ereignissen oder Problemen abgeben.

2. Der Kantonsrat kann beschliessen, dass über die Erklärung eine Diskussion eröffnet wird.

← § 88ter Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn Verfahren § 90 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn →

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →