121.2
CH-SO
§ 88octies Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn - Berichte
Verhandlungsgegenstände - Weitere Verhandlungsgegenstände
§ 88octies Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn — Berichte
1. Der Geschäftsbericht wird von der Geschäftsprüfungskommission vorberaten. Die übrigen ständigen Kommissionen orientieren die Geschäftsprüfungskommission über Feststellungen in ihren Bereichen. Zum Finanzteil stellt auch die Finanzkommission Antrag.
2. Die Jahres- und Semesterberichte werden von den ständigen Kommissionen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten beraten.
3. Weitere Zwischenberichte können auf Verlangen eingesehen werden.