121.2
CH-SO
§ 41 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn - Beratungs- und Beschlussfähigkeit
Verhandlungsordnung - Rahmen der Beratung
§ 41 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn — Beratungs- und Beschlussfähigkeit
1. Zur gültigen Beratung und Beschlussfassung muss die absolute Mehrheit der Mitglieder anwesend sein. Der Präsident kann jederzeit die Präsenz feststellen lassen oder einen Namensaufruf anordnen.