§ 30bis Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn - Zuständigkeiten im Rahmen der wirkungsorientierten Verwaltungsführung
§ 30bis Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn — Zuständigkeiten im Rahmen der wirkungsorientierten Verwaltungsführung
1. Die Sachkommissionen haben folgende Aufgaben
a) Prüfung der Globalbudgets der ihnen zugewiesenen Dienststellen zuhanden der Finanzkommission; auf der Leistungsseite ist insbesondere die Definition der Ziele der Produktegruppen zu beantragen.
b) Aufsicht über die Erfüllung der Leistungsaufträge und deren Wirkungen auf der Grundlage des verwaltungsinternen Controllings.
2. Die Finanzkommission hat folgende Aufgaben
a) Prüfung der Globalbudgets der ganzen Verwaltung nach Anhörung der Sachkommissionen und Vertretung des Budgets sowie Antragstellung zum Finanzteil des Geschäftsberichts vor dem Rat.
b) Laufende Finanzaufsicht.
3. Die Geschäftsprüfungskommission hat folgende Aufgaben
a) Vorberatung des Geschäftsberichts.
b) Verwaltungskontrolle (Prüfung des Mitteleinsatzes, Gesetzesmässigkeitskontrolle, Aufgabenüberprüfung).
c) Evaluation der Wirksamkeit von Gesetzen und politischen Programmen; die übrigen Kommissionen können der Geschäftsprüfungskommission Evaluationen beantragen. Über die Kredite entscheidet die Ratsleitung.
d) Querschnittsfragen (Systemprobleme der Verwaltung: Führung, Information, Koordination, Kohärenz der Aufgabenerfüllung) und amts- oder departementsübergreifende Fragen.
4. Die Justizkommission erfüllt in ihrem Bereich die Aufgaben einer Sachkommission und der Geschäftsprüfungskommission.