121.2
CH-SO
§ 22 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn - Einladungen
Organisation - Kommissionen
§ 22 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn — Einladungen
1. Die Kommissionen werden in der Regel spätestens 10 Tage vor dem Sitzungsdatum zu einer Sitzung eingeladen. Hierzu wird die Traktandenliste im geschützten Informatiksystem des Kantonsrats veröffentlicht und die Kommissionsmitglieder erhalten eine Benachrichtigung. Sitzungsteilnehmenden ohne Systemzugang wird die Einladung in anderer digitaler Form übermittelt.
2. ...
3. Die von der Kommission genehmigten Sitzungspläne sind im geschützten Bereich des Informatiksystems des Kantonsrats für alle Ratsmitglieder einsehbar.
4. Will eine Sachkommission unter Ausschluss von andern Ratsmitgliedern tagen, wird dieser Beschluss wenn möglich auf der Einladung vermerkt.