Legislator · Kanton Solothurn — Gesetzessammlung
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121.2 CH-SO

§ 12 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn - Stellvertretung

Organisation - Ratsleitung
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§ 12 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn — Stellvertretung

1. Sind in einer Kantonsratssitzung der Präsident und die Vizepräsidenten oder die Stimmenzähler abwesend, wählt der Rat, nötigenfalls unter der Leitung des ältesten anwesenden Mitgliedes, Stellvertreter.

2. In den Sitzungen der Ratsleitung können sich die Fraktionspräsidenten durch Mitglieder ihrer Fraktion vertreten lassen.

3. Ist ein Fraktionspräsident schon in anderer Eigenschaft Mitglied der Ratsleitung, kann die Fraktion ein anderes Mitglied als Vertreter der Fraktion in die Ratsleitung delegieren.

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