279.101
CH-SH
Kanton Schaffhausen — Gesetzessammlung 279.101
2 Articles / Provisions · Kanton Schaffhausen — Gesetzessammlung
Statutory Text (2 Provisions)
§ 1 Beschluss des Regierungsrates betreffend Bezeichnung der zuständigen Amtsstelle für die Bescheinigung von Schiedssprüchen gemäss Art. 9 Abs. 2 des schweizerisch-deutschen Abkommens vom 2. November 1929
Official ↗
1. Als diejenige Behörde des Kantons Schaffhausen, welche zur Ausstellung einer Bescheinigung gemäss Art. 9 Abs. 2 des vorerwähnten Abkommens zuständig ist, wird die Obergerichtskanzlei bezeichnet.
§ 2 Beschluss des Regierungsrates betreffend Bezeichnung der zuständigen Amtsstelle für die Bescheinigung von Schiedssprüchen gemäss Art. 9 Abs. 2 des schweizerisch-deutschen Abkommens vom 2. November 1929
Official ↗
1. Dieser Beschluss ist im Amtsblatt zu veröffentlichen.