Legislator · Kanton St. Gallen — Gesetzessammlung
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153.55 CH-SG

Zweck und Rechtsnatur

7 Articles / Provisions · Kanton St. Gallen — Gesetzessammlung
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Table of Provisions (7)

Statutory Text (7 Provisions)

1. Die Flurgenossenschaft Schurtanne-Chräloch-Töbeli bezweckt Unterhalt und Ausbau der Erschliessungsstrasse Schurtanne-Chräloch-Töbeli auf dem Gebiet der Gemeinden Urnäsch und Hemberg.

2. Sie ist ein Bodenverbesserungsunternehmen nach Art. 703 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches vom 10. Dezember 1907 und Art. 167 ff. des ausserrhodischen Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches vom 27. April 1969 mit Sitz in Urnäsch (im Folgenden Unternehmen).

1. Die Statuten des Unternehmens regeln

a) Mitgliedschaft;

b) Kostenverteilung;

c) Organisation;

d) Rechte und Pflichten der Mitglieder.

1. Das Unternehmen erhält die Rechtspersönlichkeit mit der Genehmigung der Statuten durch die zuständige Behörde des Kantons Appenzell A. Rh.

1. Die zuständige Behörde des Kantons Appenzell A. Rh. übt im Einvernehmen mit der zuständigen Behörde des Kantons St.Gallen die Aufsicht über das Unternehmen aus.

1. Die zuständige Behörde des Kantons Appenzell A. Rh. beurteilt öffentlich-rechtliche Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Mitgliedern.

2. Streitigkeiten zwischen den Vereinbarungskantonen werden nach Art. 189 Abs. 1 Bst. d der Bundesverfassung dem Bundesgericht unterbreitet.

1. Diese Vereinbarung wird ab der Unterzeichnung durch die Vereinbarungskantone angewendet.

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