Gegenstand
Statutory Text (4 Provisions)
1. Dieser Erlass regelt die Durchführung der Überprüfung der Lohngleichheitsanalysen im Zuständigkeitsbereich des Kantons St.Gallen nach Art. 13d Abs. 4 GlG.
1. Dieser Erlass gilt für
a) den Kanton und dessen selbständige öffentlich-rechtliche Anstalten;
b) die Gemeinden und die Zweck- und Gemeindeverbände nach dem Gemeindegesetz vom 21. April 2009;
c) weitere selbständige öffentliche Unternehmen auf kantonaler und kommunaler Ebene, soweit die Anstellungsverhältnisse öffentlich-rechtlich sind.
1. Die einzelnen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nach Art. 2 dieses Erlasses beauftragen entweder ihre gesetzliche, für die Revision und Kontrolle zuständige Behörde oder Dienststelle oder ein anderes zugelassenes Revisionsunternehmen nach Art. 13d Abs. 1 GlG mit der Durchführung der Überprüfung der Lohngleichheitsanalysen.
2. Die leitenden Revisorinnen und Revisoren erfüllen die Voraussetzungen von Art. 1 Abs. 2 der eidgenössischen Verordnung über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse vom 21. August 2019.
1. Die leitenden Revisorinnen und Revisoren führen eine formelle Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse in sachgemässer Anwendung von Art. 7 der eidgenössischen Verordnung über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse vom 21. August 2019 durch.