113.215
CH-OW
Zweck
4 Articles / Provisions · Kanton Obwalden — Gesetzessammlung
Statutory Text (4 Provisions)
1. Der Fonds bezweckt die ausserordentliche Finanzierung der vom Bund nicht gedeckten Sozialhilfekosten für Flüchtlinge.
Art. 2 Ausführungsbestimmungen über den Fonds Schwankungsreserven Flüchtlinge - Fondsvermögen
Official ↗
1. Der Fonds wurde bis 31. Dezember 2016 durch überschüssige Bundesmittel aus den zweckgebundenen Pauschalen für Flüchtlinge geäufnet.
Art. 3 Ausführungsbestimmungen über den Fonds Schwankungsreserven Flüchtlinge - Fondsverwaltung
Official ↗
1. Das Fondsvermögen wird durch das Finanzdepartement verwaltet.
2. Es wird nicht verzinst.
Art. 4 Ausführungsbestimmungen über den Fonds Schwankungsreserven Flüchtlinge - Verwendung der Fondsmittel
Official ↗
1. Über die Verwendung der Fondsmittel entscheidet im Einzelfall das Sicherheits- und Sozialdepartement im Rahmen der Ausgabenkompetenzen nach dem Finanzhaushaltsgesetz; bei höheren Beträgen entscheidet in jedem Fall der Regierungsrat unter Vorbehalt der Ausgabenbefugnisse des Kantonsrats bzw. des Volkes.