Legislator · Kanton Obwalden — Gesetzessammlung
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113.214 CH-OW

Zweck

4 Articles / Provisions · Kanton Obwalden — Gesetzessammlung
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Statutory Text (4 Provisions)

1. Der Fonds enthält zweckgebundene Spendengelder, die vom Kanton verwaltet werden. Der Fonds bezweckt die ausserordentliche Finanzierung von Massnahmen und Hilfsmitteln zum Wohlergehen der Schutzbedürftigen aus der Ukraine mit Status S, die über den staatlich finanzierten Grundbedarf hinausgehen.

1. Das Fondsvermögen wird durch die Finanzverwaltung verwaltet.

2. Das Fondsvermögen wird nicht verzinst.

1. Über die Verwendung der Fondsmittel entscheidet im Einzelfall das Sozialamt bzw. das Sicherheits- und Sozialdepartement im Rahmen der Ausgabenkompetenzen nach der Finanzhaushaltsgesetzgebung. Bei höheren Beiträgen entscheidet der Regierungsrat unter dem Vorbehalt der Ausgabenbefugnis des Kantonsrats bzw. des Volkes.

2. Die Revision der Jahresrechnung erfolgt durch die Finanzkontrolle.

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