Legislator · Kanton Nidwalden — Gesetzessammlung
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165.116 CH-NW

§ 6 Vollzugsverordnung zum Personalgesetz betreffend das Vorschlagswesen (Verordnung über das Vorschlagswesen) - Finanzdirektion

Organisation und Zuständigkeiten
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§ 6 Verordnung über das Vorschlagswesen — Finanzdirektion

1. Das Vorschlagswesen wird von der Finanzdirektion geleitet.

2. ...

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