165.116
CH-NW
§ 18 Vollzugsverordnung zum Personalgesetz betreffend das Vorschlagswesen (Verordnung über das Vorschlagswesen) - Inkrafttreten
Schlussbestimmung
§ 18 Verordnung über das Vorschlagswesen — Inkrafttreten
1. Diese Verordnung tritt auf den 1. Januar 1999 in Kraft; sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die Gesetzessammlung aufzunehmen.
2. Alle mit ihr in Widerspruch stehenden Bestimmungen sind aufgehoben, insbesondere das Reglement vom 1. September 1995 betreffend das Vorschlagswesen.