Legislator · Kanton Glarus — Gesetzessammlung
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8.2-1.1 CH-GL

Art. 3 Tarife für die Bestattungen

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Art. 3 Tarife für die Bestattungen

1. Spezielle Aufwendungen, die in diesem Tarif nicht enthalten sind, können zusätzlich verrechnet werden.

2. Die Bestattungskosten von Jugendlichen bis zum 16. Lebensjahr werden von der Gemeinde übernommen.

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