7.1-7
LABPIEIP
CH-GL
Art. 74 Bauordnung Niederurnen - Baugesuch
Baubewilligungsverfahren
Art. 74 Bauordnung Niederurnen — Baugesuch
1. Für alle der Bewilligungspflicht unterliegenden Bauten und Anlagen ist beim Gemeinderat ein Baugesuch in dreifacher Ausfertigung auf amtlichem Formular einzureichen.
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5. Bei Umbauten oder Änderungen bewilligter Pläne muss auf den Plänen der Zustand der betreffenden Bauteile vor und nach dem Umbau bzw. der Änderung ersichtlich sein (bestehend: grau oder schwarz; neu: rot; Abbruch: gelb).
6. Art. 70 RBG ist unmittelbar anwendbar.