7.1-7
LABPIEIP
CH-GL
Art. 55 Bauordnung Niederurnen - Zone mit noch nicht bestimmter Nutzung
Zonenvorschriften - Zonenarten
Art. 55 Bauordnung Niederurnen — Zone mit noch nicht bestimmter Nutzung
1. Die Zone mit noch nicht bestimmter Nutzung umfasst Gebiete, für die im Zeitpunkt der Planung keine abschliessende Aussage über die künftige Nutzung gemacht werden kann.
2. Innerhalb von 10 Jahren nach der rechtskräftigen Ausscheidung von Zonen mit noch nicht bestimmter Nutzung sind die Gebiete dieser Zonen definitiv einer Bauzone oder der Landwirtschaftszone zuzuordnen.