7.1-5
CH-GL
Art. 39 Bauordnung Mühlehorn - Dachraumbegrenzung
Bauvorhaben und Baubewilligungen - Bauvorschriften der Regelbauweise
Art. 39 Bauordnung Mühlehorn — Dachraumbegrenzung
1. Alle Dach- und Bauteile sind mindestens um das Mass über der zulässigen, absoluten Gebäudehöhe von der Fassade zurückzuversetzen.
2. Davon ausgenommen sind die Giebelwände eines Satteldaches gleicher Neigung mit einer Giebelhöhe von maximal 4 m, sowie Kamine und Dachaufbauten gemäss nachfolgendem Art. 40.
