Art. 29 Bauordnung Mühlehorn - Arealgestaltung mit Ausnahmen
Art. 29 Bauordnung Mühlehorn — Arealgestaltung mit Ausnahmen
1. Wird ein grösseres Areal nach einem verbindlichen Gesamtkonzept und im Verfahren des Überbauungsplanes überbaut, so kann der Gemeinderat in den einzelnen Bauzonen und in geeigneter Lage die Geschosszahl um ein Stockwerk erhöhen sowie die internen Gebäudeabstände in Abweichung zu den Bauvorschriften festlegen. Diese Ausnahmen können nur gewährt werden, wenn damit insgesamt ein attraktives Wohn- und Arbeitsumfeld als bei Regelbauweise geschaffen wird.
2. Im Einzelnen müssen bei der Arealgestaltung die folgenden Anforderungen erfüllt sein
| | | | | | --- | --- | --- | --- | | a) | die zusammenhängende Fläche hat mindestens 1'500 m² zu umfassen; | | |
| | | | | | --- | --- | --- | --- | | b) | die Trennung von Fussgänger- und Fahrverkehr ist zu gewährleisten; | | |
| | | | | | --- | --- | --- | --- | | c) | die Motorfahrzeugabstellplätze sind zusammengefasst und möglichst unterirdisch zu erstellen; | | |
| | | | | | --- | --- | --- | --- | | d) | die Anlage von grösseren zusammenhängenden Grünflächen und Kinderspielplätzen sind zweckmässig und dauernd sicherzustellen; | | |
| | | | | | --- | --- | --- | --- | | e) | die bauliche Gestaltung, Farbgebung und Bepflanzung ist auf eine gute Gesamtwirkung hin auszurichten; | | |
| | | | | | --- | --- | --- | --- | | f) | die sichtbaren Höhen bei Terrassenüberbauungen sind mit Rabatten- und Brüstungsbepflanzungen aufzulockern und als solche dauernd sicherzustellen. | | |
3. Verbindliche Nutzungen und besondere Bauweisen können in Sonderbauvorschriften geregelt und für die nachfolgenden Eigentümer festgehalten werden. Zusätzlich ist ein Erläuterungsbericht und in der Regel ein Arbeitsmodell im Massstab 1:500 einzureichen.