7.1-5
CH-GL
Art. 22 Bauordnung Mühlehorn - Beitragsansätze
Nutzungsplan und Erschliessung - Erschliessungsvorschriften[[1]](#titletitle_text_fn_651_2_1_c)
Art. 22 Bauordnung Mühlehorn — Beitragsansätze
1. Der Gemeinderat setzt die einzelnen Beiträge an die Erschliessungsanlagen vor deren Bauausführung aufgrund des Kostenvoranschlages innerhalb eines Bauzonen-Perimeter fest.
2. Die Beiträge werden nach Fertigstellung der Erschliessungsanlagen fällig. Zahlungspflichtig ist der jeweilige Eigentümer des Grundstückes im Zeitpunkt der Rechnungsstellung. Mit ihm haftet der frühere Eigentümer während fünf Jahren solidarisch.