7.1-5
CH-GL
Art. 17 Bauordnung Mühlehorn - Erschliessung
Nutzungsplan und Erschliessung - Erschliessungsvorschriften[[1]](#titletitle_text_fn_651_2_1_c)
Art. 17 Bauordnung Mühlehorn — Erschliessung
1. Die Erschliessungsanlagen für Verkehr, Wasser, Abwasser, Energie usw. richten sich nach dem Nutzungsplan und den Nutzungs- und Bauvorschriften. Diese Anlagen sind nach den genehmigten Plänen, entsprechend dem Programm und der baulichen Entwicklung zu erstellen, auszubauen und zu unterhalten.
2. Für die Abwasserentsorgung gelten die Bestimmungen des generellen Entwässerungsplanes (GEP) und des Abwasserreglementes.
3. Begriffsschema
