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22 Articles / Provisions · Kanton Glarus — Gesetzessammlung
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Table of Provisions (22)

Statutory Text (22 Provisions)

1. Diese Benutzungsordnung regelt in Ergänzung zur kantonalen Kinderbetreuungsverordnung (KiBV) das Angebot, die Organisation und weitere Grundsätze der Tagesstrukturen in Glarus Nord.

Betreuungsangebot

1. Schulwochen

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | a) | Frühstückstisch: 06:30-08:00 Uhr mit Frühstück; | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | b) | Mittagstisch: 11:30-13:30 Uhr mit Mittagessen; | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | c) | Frühnachmittag (NA1): 13:30-15:00 Uhr; | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | d) | Spätnachmittag (NA2): 15:00-18:00 Uhr mit Zvieri und Hausaufgaben. | | |

2. Schulferien

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | a) | Ganztagesbetreuung: 06:30-18:00 Uhr mit Verpflegung. | | |

1. Die Tagesstrukturen stehen allen in Glarus Nord schulpflichtigen Kindern offen, welche eine von der Gemeinde geführte öffentliche Schule besuchen.

2. Anfragen für die Betreuung von Kindern, welche weitere Schulen besuchen, werden im Einzelfall geprüft und eine Betreuung angeboten, wenn dies die betrieblichen Möglichkeiten zulassen.

Betreuungsangebot

1. Für Kinder, die auf den Schuljahresbeginn hin fristgerecht angemeldet worden sind, wird ein Betreuungsplatz zugesichert. Erfolgt die Anmeldung auf den Schuljahresbeginn hin verspätet oder auf einen anderen Termin, so wird ein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt, sofern dies die betrieblichen Verhältnisse zulassen.

Betreuungsangebot

1. Die Tagesstrukturen sind grundsätzlich von Montag bis Freitag jeweils von 06:30 bis 18:00 Uhr geöffnet.

2. Während 5 Wochen im Jahr bleiben die Tagesstrukturen wegen Betriebsferien geschlossen

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | a) | Eine Woche in den Frühlingsferien; | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | b) | Drei Wochen in den Sommerferien (Kalenderwochen 29-31); | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | c) | Zwischen Weihnachten und Neujahr. | | |

3. Die Tagesstrukturen bleiben an folgenden Tagen geschlossen: Karfreitag, Ostermontag, Näfelser Fahrt, Auffahrt, Pfingstmontag, 1. August, Allerheiligen (1. November), Weihnachten (25. Dezember), Stephanstag (26. Dezember) und Berchtoldstag (2. Januar).

Betreuungsangebot

1. Vertraglich vereinbarte Betreuung in den Schulwochen

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | a) | Grundsätzlich besuchen die Kinder die Tagesstruktur regelmässig gemäss Betreuungsvereinbarung. | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | b) | Die Anmeldung muss für mindestens ein Modul pro Schulwoche vorgenommen werden. | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | c) | Die Betreuung am Mittwochnachmittag umfasst immer die beiden Module Früh- und Spätnachmittag. | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | d) | Die Anmeldung ist verbindlich, das heisst, Module und / oder Wochentage können nicht ohne Kostenfolge abgetauscht werden. | | |

2. Zusatzbetreuung

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | a) | Sofern es die Auslastung zulässt, sind zusätzliche Einzelbelegungen grundsätzlich möglich. | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | b) | Die Anmeldung kann nach vorgängiger Zusage der Standortleitung unter Einhaltung der Anmeldefrist erfolgen. | | |

3. Unregelmässige Betreuung

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | a) | Eine unregelmässige Betreuung im Sinne von wechselnden Wochentagen und Modulen bedingt durch unregelmässige Arbeitszeiten der Erziehungsberechtigten wird im Einzelfall geprüft und gemäss den betrieblichen Möglichkeiten angeboten. | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | b) | Die Anzahl unregelmässig betreuter Kinder pro Standort kann begrenzt werden. | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | c) | Voraussetzung für dieses Angebot ist eine verbindliche Zusammenarbeit zwischen der Standortleitung und den Erziehungsberechtigten. Dies setzt insbesondere das zuverlässige Einreichen des Betreuungsbedarfs gemäss Arbeitsplan zum vereinbarten Zeitpunkt durch die Erziehungsberechtigten voraus. | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | d) | Es muss durchschnittlich mindestens ein Modul pro Schulwoche angemeldet werden. | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | e) | Die von den Erziehungsberechtigten gemeldeten Betreuungsmodule für den Folgemonat gelten als fix reserviert, womit spätere Verschiebungen gemäss der allgemein gültigen Regelung gehandhabt werden. | | |

4. Notfallplatzierung: Sofern es die Auslastung zulässt, werden Anfragen für Notfallplatzierungen auf Dringlichkeit und Notwendigkeit hin geprüft und bei positivem Ergebnis ermöglicht.

5. Betreuung Schulferien und schulfreie Tage

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | a) | In den Glarner Schulferien wird mit Ausnahme von 5 Wochen Betriebsferien eine Ganztagesbetreuung angeboten. | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | b) | An schulfreien Tagen wie beispielsweise Brückentagen wird eine Ganztagesbetreuung angeboten. Ein entsprechendes Angebot wird auf der Homepage rechtzeitig ausgeschrieben. | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | c) | Die Schulferienbetreuung wird an einem Betreuungsstandort zusammengefasst. Der Weg zwischen dem Wohnort des Kindes und diesem Betreuungsstandort ist Sache der Erziehungsberechtigten. | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | d) | Die Kosten für die Ganztagesbetreuung werden zusätzlich zur Monatspauschale in Rechnung gestellt. | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | e) | Für die Durchführung des Angebots müssen mindestens 3 Anmeldungen vorliegen. | | |

Vertragsverwaltung und Rechnungsstellung

1. Die Anmeldung hat mit dem dafür vorgesehenen Anmeldeformular zu erfolgen.

2. Eine Anmeldung ist ausschliesslich auf den 1. eines Monats möglich.

Vertragsverwaltung und Rechnungsstellung

1. Die Erziehungsberechtigten und die Gemeinde Glarus Nord schliessen eine Betreuungsvereinbarung ab, worin die wöchentlichen Betreuungsmodule und die monatlichen Betreuungskosten festgelegt werden.

2. Das jeweils gültige Tarifreglement für die schulergänzenden Tagesstrukturen der Gemeinde Glarus Nord bildet einen integrierenden Bestandteil der Betreuungsvereinbarung.

3. Die Betreuungsvereinbarung tritt mit der erstmaligen Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes am angemeldeten Termin in Kraft. Wird die Betreuung am angemeldeten Termin unentschuldigt nicht in Anspruch genommen, tritt die Betreuungsvereinbarung nicht in Kraft und der Anspruch auf einen Betreuungsplatz fällt mit sofortiger Wirkung dahin.

4. Die Betreuungsvereinbarung endet ohne Kündigung per 31. Juli.

Vertragsverwaltung und Rechnungsstellung

1. Die vereinbarten Betreuungsleistungen werden monatlich in Rechnung gestellt.

Vertragsverwaltung und Rechnungsstellung

1. Die Betreuungsvereinbarung kann durch die Erziehungsberechtigten wie auch durch die Gemeinde Glarus Nord unter Einhaltung der Frist schriftlich auf das Ende jedes Quartals gekündigt werden.

Vertragsverwaltung und Rechnungsstellung

1. Fristen und Termine

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | a) | Anmeldung: 30 Tage vor dem Eintrittstermin, jeweils auf den 1. des Monats | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | b) | Mutation: 30 Tage vor dem Mutationstermin, jeweils auf den 1. des Monats | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | c) | Zusätzliche Einzelbelegung: 48 Stunden vor der zusätzlichen Belegung | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | d) | Unregelmässige Belegung: Gemäss Vereinbarung mit der Standortleitung | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | e) | Schulferienbetreuung: Gemäss Fristen auf dem Anmeldeformular | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | f) | Kündigung: 30 Tage, jeweils auf das Quartalsende | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | g) | Enddatum der Betreuungsvereinbarung: Per 31. Juli (ohne Kündigung) | | |

Organisation Tagesstruktur-Alltag

1. Es wird Wert auf eine gesunde, kindgerechte und ausgewogene Verpflegung gelegt.

2. Die Kinder bringen grundsätzlich keine Lebensmittel mit in die Tagesstruktur. Nach vorgängiger Zustimmung des zuständigen Betreuungspersonals sind Ausnahmen zulässig insbesondere bei Kindern mit Lebensmittelallergien oder zu besonderen Anlässen wie Geburtstage oder Abschiede.

3. Auf besondere Ernährungsbedürfnisse kann nur Rücksicht genommen werden, sofern dies die betrieblichen Verhältnisse zulassen.

Organisation Tagesstruktur-Alltag

1. Den Kindern wird ein Platz für die Erledigung der Hausaufgaben zur Verfügung gestellt. Das Betreuungspersonal sorgt für eine angemessene Lernatmosphäre.

Organisation Tagesstruktur-Alltag

1. Die Kinder sind verpflichtet, im Innenbereich der Tagesstruktur Hausschuhe zu tragen.

2. Da in der Tagesstruktur bei jedem Wetter Zeit im Freien verbracht wird, sind die Kinder entsprechend der Witterung und der Jahreszeit zu kleiden.

3. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, ihrem Kind Ersatzkleider mitzugeben oder solche in der Tagesstruktur zu deponieren.

Organisation Tagesstruktur-Alltag

1. Die Kinder sind verpflichtet, während der gesamten Dauer eines Moduls anwesend zu sein. Ausnahmen sind folgende Fälle

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | a) | Eintreffen am Frühstückstisch bis spätestens 07:00 Uhr; | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | b) | Rechtzeitiges Verlassen des Mittagstisches für den Schulweg; | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | c) | Verlassen des Moduls Spätnachmittag ab 16:30 Uhr; | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | d) | Im begründeten Einzelfall und nach vorgängiger Absprache mit der Standortleitung. | | |

2. Für jedes Modul wird eine Präsenzkontrolle geführt. Erscheint ein Kind nicht gemäss Anmeldung, wird der Verbleib des Kindes vom zuständigen Betreuungspersonal abgeklärt. Dies bedingt die verlässliche telefonische Erreichbarkeit der Erziehungsberechtigten oder den von diesen bestimmten Notfallkontakten.

Organisation Tagesstruktur-Alltag

1. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, ihr Kind bei jeder Abwesenheit oder Abweichung von der Anmeldung möglichst frühzeitig beim zuständigen Betreuungspersonal abzumelden.

2. Die Abmeldung in den Schulwochen erfolgt möglichst frühzeitig über die Kommunikationsplattform KLAPP.

Organisation Tagesstruktur-Alltag

1. Kranke Kinder (Fieber, Durchfall, Erbrechen und ansteckende Krankheiten) werden in der Tagesstruktur nicht betreut.

2. Es liegt im Ermessen des Betreuungspersonals, ob ein krankes Kind aus der Tagesstruktur abgeholt werden muss, wobei die Erziehungsberechtigten verpflichtet sind, einer entsprechenden Anordnung umgehend Folge zu leisten.

3. In dringenden / unklaren Situationen steht es dem Betreuungspersonal frei, einen Arzt zu konsultieren. Damit verbundene Spesen, wie Transport- oder Behandlungskosten gehen zu Lasten der Erziehungsberechtigten.

4. In der Tagesstruktur kommen zur Behandlung von kleineren, äusserlichen Verletzungen gängige Mittel aus der Hausapotheke zur Anwendung.

5. Kindern werden in der Tagesstruktur grundsätzlich keine Medikamente abgegeben. Ausgenommen sind ärztlich verordnete Medikamente, die zwingend in der Betreuungszeit einzunehmen sind. Für die Verabreichung von Medikamenten wird das Vorliegen einer aktuellen ärztlichen Verordnung und einer schriftlichen Ermächtigung der Erziehungsberechtigten mit einer konkreten Handlungsanweisung vorausgesetzt.

6. Kinder mit krankheits- oder unfallbedingten Einschränkungen können nur nach vorgängiger Zustimmung des zuständigen Betreuungspersonals betreut werden.

7. Kindern werden in der Tagesstruktur keine Windeln gewechselt.

Organisation Tagesstruktur-Alltag

1. Die Kinder legen den Weg zwischen Kindergarten / Schule und der Tagesstruktur selbständig zurück.

2. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, ihr Kind mit dem Weg zwischen Kindergarten / Schule und Tagesstruktur vorgängig vertraut zu machen.

3. Die Verantwortung für das Kind auf dem Weg zwischen dem Aufenthaltsort des Kindes vor und nach der Tagesstrukturbetreuung liegt bei den Erziehungsberechtigten.

4. Erscheint ein angemeldetes Kind unentschuldigt nicht in der Tagesstruktur, ergreift das Betreuungspersonal die erforderlichen Massnahmen, um seinen Verbleib abzuklären.

Problembehandlung und Verstösse

1. Gestaltet sich die Betreuung eines Kindes schwierig, reagiert das zuständige Betreuungspersonal mit adäquaten pädagogischen Massnahmen. Schwerwiegende Probleme bespricht die Standortleitung mit den Erziehungsberechtigten. Es werden angemessene Zielsetzungen festgelegt und protokolliert.

Problembehandlung und Verstösse

1. Verstösse gegen die vorliegende Benutzungsordnung oder das Tarifreglement für die schulergänzenden Tagesstrukturen der Gemeinde Glarus Nord haben zur Folge

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | a) | Mündliche oder schriftliche Ermahnung der Erziehungsberechtigten; | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | b) | Im Wiederholungsfall Busse bis CHF 50.00; | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | c) | Kündigung der Betreuungsvereinbarung. | | |

2. Wiederholte schwerwiegende Verstösse gegen die Weisungen des zuständigen Betreuungspersonals oder der Verantwortlichen können zur Folge haben

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | a) | Den sofortigen Ausschluss des Kindes von der Tagesstrukturbetreuung für die Dauer von längstens 3 Tagen. | | |

| | | | | | --- | --- | --- | --- | | b) | In besonderen Fällen die anschliessende, den Umständen angemessene Verlängerung des Ausschlusses oder ein unbefristeter Ausschluss verbunden mit der sofortigen Aufhebung der Betreuungsvereinbarung. | | |

Haftung und Versicherungen

1. Für die ausreichende Versicherung ihres in der Tagesstruktur betreuten Kindes sind die Erziehungsberechtigten zuständig.

2. Soweit gesetzlich zulässig, schliesst die Gemeinde Glarus Nord die Haftung für Sach- und Personenschäden, welche ein Kind im Rahmen der Betreuung in der Tagesstruktur verursacht hat, vollständig aus. Ebenso schliesst die Gemeinde Glarus Nord die Haftung für die Beschädigung oder den Verlust von persönlichen Gegenständen des Kindes aus.

Zusammenarbeit

1. Eine verbindliche, zielorientierte Zusammenarbeit zwischen dem Personal und den Erziehungsberechtigten bildet die Grundlage für das Wohlbefinden des Kindes.

2. Vor dem Eintritt in die Tagesstruktur findet ein Eintrittsgespräch statt.

3. Eine erziehungsberechtigte Person oder ein Notfallkontakt muss während der Betreuungszeiten des Kindes telefonisch jederzeit erreichbar sein. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, diesbezügliche Änderungen der Standortleitung unverzüglich mitzuteilen.

4. Bei Unklarheiten oder Gesprächsbedarf suchen die Erziehungsberechtigten wie auch die Standortleitung gegenseitig das direkte Gespräch. Kann ein Problem nicht zufriedenstellend gelöst werden, haben die Beteiligten die Möglichkeit, sich an die Fachstelle Tagesstrukturen und danach an die Bereichsleitung Bildung zu wenden.

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