Legislator · Kanton Glarus — Gesetzessammlung
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1.6-2 CH-GL

Art. 3 Reglement Gestaltungskommission - Organisation

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Art. 3 Reglement Gestaltungskommission — Organisation

1. Die Gestaltungskommission ist dem Ressort Bau und Umwelt zugeordnet und untersteht direkt dem Gemeinderat.

2. Die Kommission tagt in der Regel monatlich. Die Sitzungen werden durch die Bereichsleitung Bau und Umwelt einberufen.

3. Das Sekretariat wird durch Mitarbeitende des Ressorts Bau und Umwelt gewährleistet.

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