154.150
CH-BS
§ 17 Organisationsreglement des Appellationsgerichts - Rechnungswesen
Kanzlei, Rechnungswesen und Informatikstelle
§ 17 Organisationsreglement des Appellationsgerichts — Rechnungswesen
1. Das Rechnungswesen ist verantwortlich für die Buchhaltung und das Controlling aller Gerichtsbetriebe mit den angeschlossenen Ämtern sowie die finanzielle Abwicklung der Gerichtsverfahren, insbesondere des Inkassowesens, soweit nicht einzelne dieser Aufgaben durch Beschluss des Gerichtsrats oder der Präsidienkonferenz des Appellationsgerichts einer anderen Amtsstelle übertragen worden sind. Ferner können ihm weitere Aufgaben im Finanzbereich zugewiesen werden.
2. Zudem bedient das Rechnungswesen den Schalterdienst und die Kasse.