§ 13 Verordnung betreffend die zentrale elektronische Bewilligungsplattform (BWPV) - Aufgaben der Koordinationsstelle
§ 13 BWPV — Aufgaben der Koordinationsstelle
1. Als Vertreterin der Leistungsbezüger entscheidet die Koordinationsstelle bei Unklarheiten im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Weiterentwicklung der Bewilligungsplattform. Sie ist erste Anlaufstelle für nicht-betriebliche Fragen und zuständig für das Qualitätsmanagement. Ihre Aufgaben setzen sich aus allgemeinen Aufgaben sowie spezifischen Aufgaben im Zusammenhang mit der zentralen Datenbank zusammen. Die allgemeinen Aufgaben umfassen insbesondere
a) Unterstützung der involvierten Departemente und Dienststellen bei der Ausrichtung der Prozessabläufe im departementübergreifenden Kontext sowie im Zusammenhang mit der Überprüfung von Prozessen und der Qualitätssicherung;
b) Kommunikation mit Bevölkerung und Wirtschaft zur Aufnahme und Abstimmung ihrer Interessen und Anliegen bei der Optimierung des Dienstleistungsangebotes;
c) Leitung des Koordinationsgremiums;
d) Vertretung der Anliegen aus dem Bewilligungswesen in der FKIL;
e) Koordination der Anforderungen und Formulierung von Aufträgen an die ZID;
f) Verwaltung des Budgets zur Weiterentwicklung der Bewilligungsplattform;
g) Führung eines Verzeichnisses der Bewilligungsprozesse nach Vorgaben der dafür massgeblichen Rahmenvereinbarung über die E-Government Zusammenarbeit in der Schweiz.
2. In Bezug auf die zentrale Datenbank umfassen die Aufgaben
a) Verwaltung der Datenbank;
b) Sicherstellung der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben;
c) Überwachung der Datenlieferpflichten gemäss § 6;
d) Verwaltung und Überwachung der Zugriffsberechtigung gemäss § 7;
e) Informationssicherheit gemäss § 9;
f) Überwachung der Datenvernichtung gemäss § 10;
g) Schlichtung bei Streitigkeiten zwischen Durchführungsorganen von Verwaltungsverfahren gemäss § 2 in Bezug auf Daten der zentralen Datenbank.