§ 9 Verordnung über die IT-Governance der kantonalen Verwaltung (IT-Governance-Verordnung, ITGV)
§ 9 IT-Governance-Verordnung, ITGV
1. Die KIS ist das zentrale Steuerungsgremium der Informatik der kantonalen Verwaltung. Sie bildet die Koordinations- und Schnittstelle zwischen den strategischen und operativen Organen.
2. Der KIS obliegen insbesondere folgende Aufgaben
a) Steuerung der Informatik im Interesse der kantonalen Verwaltung, gemäss den Vorgaben und im Auftrag des Regierungsrates;
b) Berichterstattung zuhanden des Regierungsrats;
c) Organisation und Steuerung des IT- Projekt- und IT-Dienste-Portfolios und der Qualität der IT-Dienste;
d) Priorisierung der IT-Vorhaben nach Kosten-Nutzen-Kriterien als Teil der Finanz- und Budgetplanung;
e) strategische Steuerung und Umsetzung der Informationssicherheit;
f) Abstimmung und Zusammenarbeit mit relevanten Anspruchsgruppen zu IT-Themen.
3. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben kann die KIS Ausführungsbestimmungen erlassen.