Legislator · Kanton Basel-Stadt — Gesetzessammlung
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153.350 ITGVRITGV CH-BS

§ 11 Verordnung über die IT-Governance der kantonalen Verwaltung (IT-Governance-Verordnung, ITGV) - Konstituierung

Organe und Aufgaben - Konferenz für Informatik und Informationssicherheit
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§ 11 IT-Governance-Verordnung, ITGV — Konstituierung

1. Die KIS ist ein Kollegialgremium und entscheidet im Interesse der gesamten kantonalen Verwaltung. Sie fällt ihre Entscheide nach Möglichkeit im Konsens. Wird kein Konsens erreicht, entscheidet der Vorsitz auf der Grundlage der geführten Diskussion. Der Vorsitz kann dazu Konsultativabstimmungen durchführen oder die RRDel Informatik zur Beratung beiziehen. Im Übrigen konstituiert sich die KIS selbst.

2. Sie kann externe Fachpersonen beiziehen und Fachausschüsse bilden.

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