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153.310 DMVRMD CH-BS

§ 3 Verordnung über den Datenmarkt (Datenmarktverordnung, DMV) - Gesamtverantwortung

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§ 3 Datenmarktverordnung, DMV — Gesamtverantwortung

1. Die Konferenz für Organisation und Informatik (KOI) trägt als Vertreterin der dateneinliefernden Organe die Verantwortung für den kantonalen Datenmarkt.

2. Die KOI koordiniert die Nutzung des Gesamtsystems und erlässt Vorgaben für die Nutzung.

3. Die KOI hat insbesondere folgende Aufgaben

a) Festlegung der Anforderungen, welche das Gesamtsystem erfüllen muss und Sicherstellung der Einhaltung dieser Anforderungen;

b) Festlegung der Qualitätsstandards;

c) Sicherstellung des Verfahrens zur Vernichtung von Daten;

d) Festlegung des vorzuhaltenden Schutzes des Gesamtsystems;

e) Risikomanagement;

f) Sicherstellung der Gewährleistung der Rechte der betroffenen Personen;

g) Sicherstellung der Berücksichtigung von Sperrcodes;

h) Sicherstellung, dass allen Daten eine Dateneignerin oder ein Dateneigner zugewiesen wird;

i) Sicherstellung eines bedarfsgerechten Abrufverfahrens;

j) Sicherstellung der Einhaltung der Rechte und Pflichten der Dateneignerin oder des Dateneigners.

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