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153.115 CH-BS

§ 13 Weisung betreffend Ausrichtung von Sitzungsgeldern - Sozialabgaben

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§ 13 Weisung betreffend Ausrichtung von Sitzungsgeldern — Sozialabgaben

1. Auf den Sitzungsgeldern sind die üblichen Sozialabgaben zu erheben.

2. Die Beiträge werden paritätisch erhoben.

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