153.115
CH-BS
§ 13 Weisung betreffend Ausrichtung von Sitzungsgeldern - Sozialabgaben
§ 13 Weisung betreffend Ausrichtung von Sitzungsgeldern — Sozialabgaben
1. Auf den Sitzungsgeldern sind die üblichen Sozialabgaben zu erheben.
2. Die Beiträge werden paritätisch erhoben.