153.115
CH-BS
§ 1 Weisung betreffend Ausrichtung von Sitzungsgeldern - Geltungsbereich
§ 1 Weisung betreffend Ausrichtung von Sitzungsgeldern — Geltungsbereich
1. Diese Weisung regelt die Entschädigung von Kommissionsmitgliedern, die vom Regierungsrat auf dessen Amtsdauer ernannt werden.
2. Zudem gelten die Bestimmungen dieser Weisung auch für Departementskommissionen, wenn der Regierungsrat dies ausdrücklich beschliesst.