Legislator · Kanton Basel-Landschaft — Gesetzessammlung
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147.11 LKA CH-BL

§ 5 Dienstordnung der Landeskanzlei (Do LKA) - Abbildung der Prozesse und Aufgaben

Die Landeskanzlei im engeren Sinn - Generelle Aufgaben
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§ 5 Do LKA — Abbildung der Prozesse und Aufgaben

1. Prozesse und Aufgaben der Landeskanzlei werden digital erfasst und dokumentiert.

2. Die Mitarbeitenden der Landeskanzlei sind in ihrem Arbeitsbereich dafür verantwortlich

a. bestehende Prozesse und Inhalte in den dafür vorgesehenen Tools zu aktualisieren;

b. neue Prozesse und Inhalte zu erfassen.

3. Die Abteilungsleitungen überprüfen regelmässig die Prozesse und Inhalte, für die sie verantwortlich sind.

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