Legislator · Kanton Basel-Landschaft — Gesetzessammlung
Gerichtsentscheide Legislation In Legislator analysieren
143.49 CH-BL

§ 2 Verordnung über das Forum Gesundheitsförderung Basel-Landschaft

Originalquelle öffnen ↗ Full Act (10 provisions) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 2 Verordnung über das Forum Gesundheitsförderung Basel-Landschaft

1. Im Forum werden Ideen für Projekte und Aktionen initiiert und diskutiert. Es werden Informationen darüber ausgetauscht und in die Öffentlichkeit getragen, Schwergewichte gebildet und Doppelspurigkeiten möglichst frühzeitig verhindert.

← § 1 Verordnung über das Forum Gesundheitsförderung Basel-Landschaft Kanton Basel-Landschaft — Gesetzessammlung 143.49 § 3 Verordnung über das Forum Gesundheitsförderung Basel-Landschaft →

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →