143.49
CH-BL
§ 2 Verordnung über das Forum Gesundheitsförderung Basel-Landschaft
§ 2 Verordnung über das Forum Gesundheitsförderung Basel-Landschaft
1. Im Forum werden Ideen für Projekte und Aktionen initiiert und diskutiert. Es werden Informationen darüber ausgetauscht und in die Öffentlichkeit getragen, Schwergewichte gebildet und Doppelspurigkeiten möglichst frühzeitig verhindert.