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421.111 CH-AR

Art. 1 Benützungsreglement für das Staatsarchiv - Zugänglichkeit

I. Zugänglichkeit und Hausordnung
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Art. 1 Benützungsreglement für das Staatsarchiv — Zugänglichkeit

1. Während der Öffnungszeiten sind Lesesaal, Archivbibliothek und Mikrofilmraum allen interessierten Personen zugänglich. Die Öffnungszeiten werden beim Archiveingang und im Internet bekannt gegeben.

2. Die Archivmagazine und die Diensträume sind nicht frei zugänglich.

Zugänglichkeit Art. 2 Benützungsreglement für das Staatsarchiv →

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