131.12
CH-AR
Art. 64 Gesetz über die politischen Rechte - Beschwerdeschrift
7. Abschnitt: Rechtsmittel
Art. 64 Gesetz über die politischen Rechte — Beschwerdeschrift
1. Die Beschwerdeschrift muss zur Begründung eine kurze Darstellung des Sachverhaltes enthalten.
2. ...