Legislator · Kanton Appenzell Ausserrhoden — Gesetzessammlung
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131.12 CH-AR

Art. 64 Gesetz über die politischen Rechte - Beschwerdeschrift

7. Abschnitt: Rechtsmittel
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Art. 64 Gesetz über die politischen Rechte — Beschwerdeschrift

1. Die Beschwerdeschrift muss zur Begründung eine kurze Darstellung des Sachverhaltes enthalten.

2. ...

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